Wenn die Richter leise schmunzeln: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt die Online-Durchsuchung

(Achtung: Laaaaanges Posting.)

Lange Zeit war nicht klar, wer das inoffizielle Rennen um die albernste Gesamtargumentation des 10. Oktobers 2007 gewinnen würde. Es war der Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht das NRW-Gesetz zur „Online-Durchsuchung“ verhandelte. Bis zum Nachmittag lag Stefan Tomik vorne, Politikredakteur der FAZ, der tatsächlich der Meinung zu sein scheint, dass ein hinreichend hohes Maß an Kriminalität den Staat berechtigt, es mit seinem eigenen Recht nicht mehr so genau nehmen zu müssen:

Die Zahl der registrierten Opfer des „Phishing“ genannten Datendiebstahls ist im vergangenen Jahr um 23 Prozent gestiegen. [Die Betrüger nutzen] inzwischen in den meisten Fällen einen sogenannten Trojaner […] Doch ausgerechnet der einzige Trojaner, der von einer deutschen Sicherheitsbehörde eingesetzt werden soll, löst eine hitzige Diskussion aus.

Gegen 17:30 Uhr war das Rennen dann aber doch zu Gunsten von Prof. Dr. Dirk Heckmann entschieden, den die Landesregierung NRW als ihren Vertreter nach Karlsruhe geschickt hatte. Heckmann hatte bis dahin gleichauf mit Tomik gelegen, indem er das NRW-Gesetz so hilflos und verzweifelt rabulistisch zu interpretieren versuchte, dass er sich von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fragen lassen musste, ob man tatsächlich vom gleichen Gesetz rede?

In seinem Schlussplädoyer am Abend aber machte sich Heckmann dann auch noch die Argumentation von Tomik zu eigen und bestritt die Einschlägigkeit von Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) mit dem Argument, dass bis zu 25% aller Computer weltweit von Trojanern fremdgesteuert seien und der Nutzer daher ohnehin kein Vertrauen in ihre Unverletzlichkeit haben könne, das dem in die Sicherheit der Wohnung gleich komme. Dass zwei Sachverständige anschließend noch zu Protokoll gaben, die Zahl fremdgesteuerter Computer liege weitaus niedriger als bei 25%, nämlich eher im Zehntelpromillebereich, machte die Blamage kaum noch größer. Hatte Heckmann nicht gerade vorher die Einbrecher der Welt zu verstärkten Anstrengungen aufgefordert, wenn sie Artikel 13 stürzen wollten?

Überhaupt war es ein amüsanter Tag vor dem Bundesverfassungsgericht. Ich wollte mir schon seit langem mal eine Verhandlung eines der beiden wichtigsten deutschen Gerichte ansehen. Wie nah am Geschehen ist das Gericht? Wie drückt sich seine Bedeutung aus, wie wird sich vor ihm verhalten, wie vor ihm gesprochen?

Eine drahtige Frau mit Ivan-Drago-Gedächtnisfrisur und durchdringender Stimme ruft „Bitte die Plätze einnehmen!“ in den Saal. Eine Minute später öffnet sie die Flügeltüren hinter dem Richtertisch und ruft schlicht: „Das Bundesverfassungsgericht!“ Alles erhebt sich zum Einmarsch, ein langer Moment der Stille. Dann legen die Richter die Mützen ab und Gerichtspräsident Papier bittet freundlich Platz zu nehmen, eröffnet die Verhandlung und erklärt in seiner kurzen Eröffnungsrede, dass es um ein Urteil gehen werde, dessen „Bedeutung weit über die angegriffenen Vorschriften hinaus“ reichen werde. Das macht Hoffnung und erklärt auch, warum nicht nur das angegriffene Land NRW vertreten ist, sondern auch der Bund schweres Geschütz aufgefahren hat: Bundesregierung, Bundesinnenministerium, Bundesjustizministerium, BKA, Bundesverfassungsschutz und BSI sind vertreten, die letzteren drei sogar mit ihren Präsidenten.

Es folgen die Eingangsplädoyers der Parteien, bei denen sich Prof. Heckmann so lustig blamiert, dass selbst Stefan Tomik nur schmunzeln kann. Überhaupt schmunzeln: Das tun die Richter erfreulich oft, wie auch ansonsten der Umgangston der Verhandlung sehr menschlich ist. Da wird schon mal gewitzelt und gespöttelt, da wird von den Richtern aber auch präzise und fachkundig nachgefragt. Lediglich der letzte der geladenen Sachverständigen, die am Nachmittag ihren Auftritt haben, kommt aus seiner professoral-gravitätischen Rolle nicht raus und lässt das Publikum ächzen. Alle anderen Beteiligten haben erkennbar etwas zu sagen, fassen sich aber kurz, sind präzise und bemühen sich erfolgreich um Verständlichkeit.

Auch an Deutlichkeit lässt es das Gericht im rechten Moment nicht mangeln. Als der Vertreter des NRW-Landtags, Prof. Kyrill-Alexander Schwarz, dem Gericht vorhält, es solle den „Luxus“ zu schätzen wissen, sich ohne einen bereits erfolgten Terroranschlag Gedanken über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes machen zu können, fragt die Richterin Hohmann-Dennhardt erkennbar verstimmt nach, was genau er mit „Luxus“ bitte gemeint habe? Auch als in der weiteren Befragung von Schwarz darüber philosophiert wird, ob eine Online-Durchsuchung eher dem Verfassungsschutz oder einer Polizeibehörde wie dem BKA zustehe, fragt Richter Hoffmann-Riem, welchen Unterschied es für die Betroffenen einer Grundrechtsverletzung mache, welche Behörde sie vornimmt? Eine Antwort braucht er nicht.

Als dann der Vertreter der Bundesregierung spricht, wird klar, was Hans-Jürgen Papier eingangs als „Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit“ bezeichnet hatte. Die Rechtsphilosophie des Bundes ist nämlich: „Sicherheit ist die Grundlage, auf der sich Freiheit entfalten kann.“ Mehr Sicherheit könne mehr Freiheit bedeuten. Es gibt Leute, die würden das für eine Verkehrung von Ursache und Wirkung halten. Und wahrscheinlich sprachen die Grundgesetz-Väter nicht zufällig von „freiheitlicher demokratischer Grundordnung“ statt von „sicherlich demokratischer Grundordnung“.

Dann ist wieder Prof. Heckmann mit Blamieren dran. Er prangert an, dass in der Verhandlung offensichtlich der Blick auf den Bund interessanter sei als der ins NRW-Gesetz, worauf der Präsident einwirft: „Wir gucken da schon rein“, und Heckmann sich hastig entschuldigt, natürlich nicht das Gericht gemeint zu haben.

Eindringlicher sind dann die Auftritte der Präsidenten von BKA und Bundesverfassungsschutz. Sie schildern nachdrücklich und nachvollziehbar ihre Probleme: „Verschlüsselung schafft verfolgungsfreie Räume“ sagt Jörg Ziercke, womit er unstrittig Recht hat. Wenn BKA und Verfassungsschutz weiterhin „Waffengleicheit“ mit den Kriminellen haben sollten, dann müsse man Daten vor der Verschlüsselung lesen können. Das ist nachvollziehbar und macht im Gesamtbild zum ersten Mal an diesem Tag klar, dass es hier nicht um völlig willkürliche Wünsche geht.

Der Nachmittag gehört dann den Datenschutzbeauftragten und den Sachverständigen. Die machen allesamt ziemlich deutlich, dass Online-Durchsuchungen schwierig sind, leicht abgewehrt werden können und dass die durch sie gewonnenen Beweise forensisch sehr schwierig zu beurteilen und vor allem einem Menschen zuzuordnen sind. Schließlich hat man durch das Einbringen eines Spionageprogramms vor allem eins gezeigt: dass der erfolgreich infiltrierte Rechner unsicher ist – auch für Angriffe von dritter Seite.

Einen wichtigen Punkt macht der Sachverständige Prof. Pfitzmann: Er weist das Gericht darauf hin, dass bereits heutzutage IT-Systeme in den Körper integriert werden (über IP steuerbare Herzschrittmacher, Hörgeräte), und das in Zukunft bis hin zu „Denkhilfen“ wohl häufiger geschehen wird. Letztlich brauche es deshalb ein Urteil, das für den Angriff auf persönliche IT-Systeme nicht nur den Artikel 13, sondern auch den Artikel 2 (körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person) in Betracht ziehe.

Für mich persönlich sehr beruhigend ist auch der Auftritt von Andreas Bogk vom CCC als Sachverständiger. Wenn das Bundesverfassungsgericht jemanden als Experten hört, der einer früher als Hackertruppe verrufenen Organisation angehört, der mit mühsam gebändigter Haarpracht und in erfreulich normaler Sprache vorträgt, dann kann es um dieses Land nicht so schlecht bestellt sein.

Während der Expertenbefragung wendet sich ein Richter spontan mit einer Frage an die Vertreter des Bundes: Wenn das BKA unter anderem Schwachstellen ausnutzen will, um in Computer einzudringen, und mal angenommen eine Schwachstelle in Windows entdeckt, die 60 Mio. Rechner in Deutschland betrifft – würde es dann wollen, dass das BSI diese Schwachstelle veröffentlicht? Das BSI antwortet durch seinen Präsidenten, dass es selbstverständlich immer alle ihm bekannten Schwachstellen veröffentlichen würde. Immerhin. Dann die Nachfrage: Ob es nach dem behördlichen Ziel des BSI dann überhaupt einen Bundestrojaner geben dürfe? Touché.

Die Schlussplädoyers betonen noch einmal Aspekte des bereits Gesagten. Am Ende kündigt Präsident Papier an, dass sich das Gericht Gedanken machen werde, „wo der Grundrechtsschutz von IT-Systemen liegt und wo er seine legitimen Grenzen findet“. Nichts anderes als ein Grundsatzurteil ist also zu erwarten. Es scheint nötig.

Mein Vertrauen in diesen Staat ist nach dieser Verhandlung wieder hergestellt. Ich bin mir nun sicher, dass wenigstens die Grenzen, die das Grundgesetz dem Handeln der Politik setzt, wirksam geschützt werden. Der Grund dafür liegt nicht zuletzt darin, dass hier Menschen verhandeln, die sich nicht in einem Wald von Spitzfindigkeiten verirren lassen, sondern die den Blick immer wieder auf die grundlegenden, einfachen Fragestellungen lenken. Dafür braucht man eine klare Sprache, und die wird von diesem Gericht gesprochen.

Comments

One Response to “Wenn die Richter leise schmunzeln: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt die Online-Durchsuchung”

  1. Jens on December 30th, 2009 16:22

    Die geladenen Leute sind keine Sachverständigen, sondern Auskunftspersonen.

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